Platzregeln

Liebe Mitglieder und Gäste,

Anbei finden die aktuelle Platzregeln des Wiesbadener Golf-Club e.V.:

Aus ist durch weiße Pfähle, sowie durch den Platz umgebenden Zaun/ Elektrozaun gekennzeichnet.

Kommt ein Ball innerhalb des Platzes in einer Entfernung von zwei Schlägerlängen zum Elektrozaun zum Liegen, darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen

Boden in Ausbesserung
Ist mit blauen Pfählen und/oder mit blauen Linien gekennzeichnet. Weiterhin sind Boden in Ausbesserung: Alle Übungsgrüns und Übungsbunker.
Jeglicher Boden in Ausbesserung, welcher mit einem blauen Pfahl versehen ist, ist Spielverbotszone.

Strafe für Verstoß: Grundstrafe

Unbewegliche Hemmnisse
Durch Holzpfähle gekennzeichnete Anpflanzungen

Bestandteile des Platzes
Alle Brücken, Stege und Wege sowie deren Begrenzungen sind Bestandteile des Platzes.

Strafe für Verstoß: Grundstrafe

Bahn 2./11.:   Der Bereich der Blumenwiese ist als „ungewöhnliche Bodenverhältnisse“ mit Spielverbotszone (blau mit grünen Kappen) gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Das Betreten ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2. (siehe Verhaltensvorschriften im Wiesbadener Golf-Club).

Bahn 5./14.:   Der Bereich der Penalty Area vor den Abschlägen ist eine Spielverbotszone. Diese ist mit roten Pfählen und grünen Kappen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Das Betreten ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2. (siehe Verhaltensvorschriften im Wiesbadener Golf-Club, Strafe: Disqualifikation). Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 17.1d unter Hinzurechnung eines Strafschlags in Anspruch nehmen.

Bahn 7./16.: Der Bereich des Teichs ist eine Spielverbotszone. Diese ist mit roten Pfählen und grünen Kappen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Das Betreten ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2. (Strafe: Disqualifikation). Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 17.1d unter Hinzurechnung eines Strafschlags in Anspruch nehmen.

Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen“) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe

Üben auf dem Turnierplatz eines Zählspiels vor der Runde und zwischen den Runden ist untersagt.
Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe
Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation

Üben auf der Runde während einer Spielunterbrechung: Beim Spielen eines Lochs und zwischen zwei Löchern darf kein Übungsschlag ausgeführt werden.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe

Liegt ein Ball eines Spielers in einer Penalty Area, einschließlich, wenn es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass er in der Penalty Area ist, obwohl er nicht gefunden wurde, darf der Spieler Erleichterung nach einer der Möglichkeiten nach Regel 17.1d in Anspruch nehmen.

Oder, falls der Ball zuletzt den Rand der roten Penalty Area auf Loch 2./11. kreuzte, darf der Spieler als zusätzliche Erleichterungsmöglichkeit mit einem Strafschlag den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball auf der gegenüberliegenden Seite der Penalty Area droppen:

  • Bezugspunkt ist der geschätzte Punkt an der gegenüberliegenden Grenze der Penalty Area, gleich weit vom Loch entfernt wie der geschätzte Punkt, an dem der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze der roten Penalty Area gekreuzt hat.
  • Größe des Erleichterungsbereichs, gemessen vom Bezugspunkt: zwei Schlägerlängen, aber mit diesen Einschränkungen:
  • Einschränkung der Lage des Erleichterungsbereichs:

Der Erleichterungsbereich darf nicht näher zum Loch liegen als der Bezugspunkt und er darf in jedem Bereich des Platzes liegen außer in derselben Penalty Area, aber wenn mehr als ein Bereich des Platzes innerhalb von zwei Schlägerlängen des Bezugspunktes liegt, muss der Ball im Erleichterungsbereich im selben Bereich des Platzes zur Ruhe kommen, denn der Ball beim droppen im Erleichterungsbereich zuerst berührte.

Strafe für spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen die Platzregel: Grundstraße nach Regel 14.7a.

Signaltöne bei Spielunterbrechung:

  • unverzügliche Unterbrechung des Spiels bei Gefahr (Regel 5.7b): Ein langer Signalton
  • Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7c): Zwei lange Signaltöne
  • Spielabbruch (Ende des Gewitters abwarten und dann den Platz verlassen): Drei lange Signaltöne

Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

Strafe für Verstoß gegen 5.7b und 5.7c:
Lochspiel: Grundstrafe (Lochverlust)
Zählspiel: Disqualifikation

Es gelten die nach Regel 1.2 erlassenen Verhaltensvorschriften im Wiesbadener Golf-Club e.V.

Zusätzlich zu den Verhaltensvorschriften nach Regel 1.2 ist das vorsätzliche Spielen der Bahn 1./10. vom Abschlag aus über die Bahn 9./18. untersagt.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation / Platzsperre

Einsichtnahme der Dokumente im Sekretariat und auf der Webseite des Wiesbadener Golf-Clubs.

Pfosten mit drei Streifen: 200m, Pfosten mit zwei Streifen: 150m, Pfosten mit einem Streifen: 100m