Anpassungen durch neue Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder!

Das Land Hessen hat am 10. Juni eine Anpassung der VO zur Bekämpfung des Corona-Virus vorgenommen, die ab dem 11. Juni 2020 in Kraft tritt.

Ab sofort dürfen sich im öffentlichen Raum wieder Gruppen bis zu 10 Personen aufhalten. Für unsere Gastronomie bedeutet dies, dass Personen aus mehr als zwei Haushalten wieder zusammen an einem Tisch sitzen können. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Restaurantbereich in Hessen nicht Pflicht, wird jedoch empfohlen. Auch die Aufnahme Ihrer Daten wie Name, Anschrift und Telefonnummer muss weiterhin zwingend erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass die Pächter unserer Clubhaus-Gastronomie für die Einhaltung der Corona-Pandemie Verordnung im Gastronomiebereich verantwortlich sind und bitten alle Mitglieder und Gäste, sich an die Anweisungen und Vorgaben zu halten und es unseren Pächtern hier nicht unnötig schwer zu machen.

Eine Nutzung der Umkleide- und Sanitärräume ist zurzeit nur eingeschränkt möglich. In Sammelumkleiden ist maximal eine Person je angefangener Grundfläche von 5 Quadratmetern erlaubt.

Für unsere Räumlichkeiten bedeutet dies, dass sich maximal bis zu 4 Personen gleichzeitig in der Umkleide aufhalten dürfen. Bitte achten Sie auch hier auf die Abstandsregelung von 1,50 m.

Die Duschen können ebenfalls wieder genutzt werden, müssen aber nach jedem Duschvorgang mit den zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln anschließend selbst gereinigt werden.

Außerdem wurde mit der neuerlichen Anpassung der VO eine Aufnahme des Turnier- und Wettkampfbetriebs mit Auflagen ermöglicht.

Der Vorstand wird sich nun zeitnah damit auseinandersetzen, wie unter Beachtung dieser Auflagen eine Durchführung und ein reibungsloser Ablauf von Turnieren umgesetzt werden kann.

Wir informieren Sie, sobald weitere Details zur Wiederaufnahme des Turnierbetriebs feststehen.

Mit den besten Grüßen

Ihr Vorstand