Schnee und Frost auf dem Golfplatz – und nun?
Temporäre Platzsperren, eingeschränkte Benutzung von Carts und Trolleys und das Ausweichen auf so genannte Winter-Grüns sind Beispiele dafür, wie die Benutzbarkeit der Golfanlagen bei Nässe, Reif, Frost, Eis und Schnee oft erheblich eingeschränkt werden muss. Grund dafür ist, dass das Bespielen, insbesondere der empfindlichen Sommer-Grüns, unter widrigen Witterungsbedingungen oft zu nachhaltigen Schäden führt, die teilweise erst Jahre später zum Tragen kommen und deren Beseitigung dann mit erhöhtem Pflegeaufwand oder gar Umbaumaßnahmen verbunden ist. Denn bei Temperaturen unter 4 Grad Celsius findet kein Rasenwachstum mehr statt, ein solches Wachstum aber ist unerlässlich für die Regeneration der Fläche.
Maßnahmen
Ab dem 10.11.2023 sind E-Carts verboten, zusätzlich möchten wir Sie bitten auf Trolleys zu verzichten und Ihre Schläger/Bags zu tragen.
Ab dem 27.11.2023 dürfen nur noch die Wintergrüns angespielt werden.
Sperren der Sommer-Grüns – warum?
In kritischen Situationen, z.B. bei Raureif und großer Nässe, sollte der Rasen aus folgenden Gründen nicht betreten bzw. nicht befahren werden:
- Fußtritte und Fahrspuren bei Frost zerstören das Pflanzengewebe der Gräser und hinterlassen hässliche Narben im Rasen
- Die Erholungsphase der Rasenflächen im Winter kann mehrere Wochen/Monate dauern
- Beschädigte Pflanzenteile werden leichter von Krankheiten befallen (z.B. Schnee-schimmel)
- Feuchte Böden werden bei Belastung stärker verdichtet
- Schäden am Grasbestand und Bodenverdichtung fördern das Einwandern von Unkräutern sowie die Anfälligkeit gegenüber Rasenkrankheiten. Hierdurch wird die Qualität der Rasenflächen negativ beeinflusst, die Putteigenschaften der Grüns werden nachhaltig verschlechtert.
Deshalb nochmals der dringende Appell auf keinen Fall die Sommer-Grüns bei Frost anspielen oder betreten.
Ihr Headgreenkeeper
Th.Bäder